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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Beratung, Workshops, Coachings, Referate und Projektbegleitung. Stand: 26. Juli 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen von verAInt, Marco Maier, Altenbergstrasse 98, 3013 Bern (nachfolgend «verAInt») gegenüber Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Kunde»). Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

2. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde eine Offerte von verAInt schriftlich oder per E-Mail annimmt oder wenn beide Seiten eine Auftragsbestätigung unterzeichnen. Offerten sind, sofern nicht anders vermerkt, während 30 Tagen gültig.

3. Leistungen

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Offerte oder der Auftragsbestätigung. verAInt erbringt seine Leistungen nach bestem Wissen, mit der Sorgfalt einer Fachperson und unter Berücksichtigung des aktuellen Stands von Technik und Praxis.

verAInt schuldet eine sorgfältige Tätigkeit, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Beratung, Workshops und Begleitung stellen keine Rechts-, Steuer- oder Revisionsberatung dar. Wo solche Fragen berührt werden, ist eine entsprechend zugelassene Fachperson beizuziehen.

Der Beizug von Dritten wie Partnerinnen, Partnern oder technischen Dienstleistern ist zulässig und wird dem Kunden gegenüber offengelegt.

4. Mitwirkung des Kunden

Der Kunde stellt die für die Leistungserbringung nötigen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Ansprechpersonen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung zurückgehen, gehen nicht zulasten von verAInt.

5. Preise, Rechnungsstellung und Zahlung

Es gelten die in der Offerte vereinbarten Pauschalen oder Tagessätze. Reisezeit und Spesen innerhalb des Kantons Bern sind in den Pauschalen enthalten, sofern nichts anderes vereinbart ist. Weitere Reisekosten werden nach Aufwand und nach vorgängiger Absprache verrechnet.

verAInt ist als Einzelunternehmen derzeit nicht mehrwertsteuerpflichtig. Es wird keine Mehrwertsteuer erhoben. Ändert sich dieser Status, wird der Kunde vorgängig informiert.

Rechnungen sind innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Projekten ab einem Volumen von CHF 5000 kann eine Teilzahlung von 50 Prozent bei Auftragserteilung verlangt werden. Nach Ablauf der Zahlungsfrist gilt der Kunde ohne weitere Mahnung als im Verzug.

6. Termine, Verschiebung und Absage

Vereinbarte Termine für Workshops, Referate und Coachings sind verbindlich. Bei einer Absage oder Verschiebung durch den Kunden gilt:

  • bis 14 Tage vor dem Termin: kostenlos
  • 13 bis 7 Tage vor dem Termin: 50 Prozent des vereinbarten Honorars
  • weniger als 7 Tage vor dem Termin: 100 Prozent des vereinbarten Honorars

Kann verAInt einen Termin aus wichtigem Grund nicht wahrnehmen, wird ein Ersatztermin angeboten. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

7. Vertraulichkeit

verAInt behandelt alle Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, streng vertraulich. Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrags unbefristet weiter. Sie erstreckt sich insbesondere auf Mandats-, Kunden- und Personendaten des Kunden.

Personendaten und vertrauliche Informationen des Kunden werden nicht in KI-Werkzeuge eingegeben, für die kein Auftragsbearbeitungsvertrag und keine geprüfte Datenhaltung vorliegt.

8. Datenschutz

Beide Parteien halten die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen ein, insbesondere das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz. Werden im Rahmen des Auftrags Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet, schliessen die Parteien eine entsprechende Vereinbarung ab. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.

9. Rechte an Arbeitsergebnissen

Der Kunde erhält an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen wie Strategiepapieren, Policies, Dokumentationen, Prompts und Schulungsunterlagen ein zeitlich und örtlich unbeschränktes, nicht ausschliessliches Nutzungsrecht für den eigenen Geschäftsbetrieb. Das Nutzungsrecht tritt mit vollständiger Bezahlung in Kraft.

Methoden, Vorlagen, Vorgehensmodelle und generisches Know-how von verAInt bleiben Eigentum von verAInt und dürfen weiterverwendet werden. Eine Weitergabe der Arbeitsergebnisse an Dritte oder deren Vermarktung durch den Kunden bedarf der schriftlichen Zustimmung.

10. Vermittlungspartnerschaften und Interessenkonflikte

verAInt unterhält mit einzelnen Software- und Dienstleistungsanbietern Vermittlungspartnerschaften und erhält für vermittelte Verträge eine Provision. Diese Partnerschaften sind auf der Website offengelegt.

Bestehende Partnerschaften werden dem Kunden offengelegt, bevor eine Empfehlung ausgesprochen wird. Jede Empfehlung wird mit Alternativen dargestellt. Es bestehen keine Exklusivitätsverpflichtungen und keine Mindestabnahmepflichten gegenüber diesen Anbietern. Die Beratungshonorare von verAInt sind von solchen Provisionen unabhängig, und dem Kunden entstehen durch den Bezug über verAInt keine Mehrkosten.

11. Referenznennung

verAInt darf den Kunden erst nach dessen ausdrücklicher Zustimmung als Referenz nennen. Der Kunde kann eine erteilte Zustimmung jederzeit widerrufen. In diesem Fall wird die Nennung innert angemessener Frist entfernt.

12. Haftung

verAInt haftet für Schäden aus Absicht und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist im gesetzlich zulässigen Umfang wegbedungen. Die Haftung ist in jedem Fall auf den Betrag des jeweiligen Auftragshonorars begrenzt.

Ausgeschlossen ist die Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden sowie für Schäden, die durch Systeme, Werkzeuge oder Dienste Dritter entstehen. Ergebnisse von KI-Systemen sind nicht in jedem Fall zutreffend. Der Kunde bleibt für die inhaltliche Prüfung und für seine geschäftlichen Entscheide selbst verantwortlich. Dieses Prinzip der menschlichen Letztverantwortung ist Bestandteil jeder Zusammenarbeit.

13. Abwerbung

Die Parteien verzichten während der Zusammenarbeit und während zwölf Monaten danach darauf, Mitarbeitende der anderen Partei aktiv abzuwerben.

14. Vertragsdauer und Beendigung

Einzelaufträge enden mit der Erbringung der vereinbarten Leistung. Laufende Vereinbarungen wie die Sparring-Partnerschaft haben eine Mindestlaufzeit von sechs Monaten und können danach unter Einhaltung einer Frist von einem Monat auf Ende eines Monats gekündigt werden. Das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.

15. Änderungen

verAInt kann diese AGB jederzeit anpassen. Für bereits erteilte Aufträge gilt die Fassung, die bei Vertragsschluss in Kraft war.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bern.

17. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die ungültige Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.